Ver­sicherungs­makler

 

Als Ver­sicherungs­makler bin ich im Gegensatz zum Vertreter und Mehrfachagenten unabhängig und an keine Gesellschaft gebunden. Ich handel im Auftrag meines Mandanten.

Ich bin parteiisch - für meine Mandanten!

Ein Versicherungsvertreter, egal ob gebundener oder ungebundener, steht rechtlich gesehen auf der Seite des Versicherers, da er von einem bzw. mehreren Versicherern damit betraut ist, Versicherungen zu vermitteln.

Als Makler stehe ich rechtlich gesehen auf der

Seite meines Versicherungskunden.

Meine Aufgaben umfassen, je nachdem was mit dem Mandanten vereinbart wird, zum Beispiel

  • die Beratung sowie Durchführung einer Marktanalyse,
  • die Durchführung einer Risikovorabanfrage (Ausschreibung) bei mehreren Anbietern,
  • die Verwaltung der Versicherungsverträge

Die Aufgaben werden in einem sogenannten Maklervertrag schriftlich fixiert werden. Ein Ver­sicherungs­makler ist also Sachwalter und Interessensvertreter seines Mandaten (des Versicherungsnehmers).

Als Ver­sicherungs­makler kann ich frei wählen, welche Versicherungen ich Ihnen anbiete und welche nicht.Viele Ver­sicherungs­makler bieten daher Versicherungsvergleiche im Internet an, in dem der Kunde sich selbstständig einen passenden Tarif auswählen kann.Dies geschieht dann in der Regel ohne weitere Beratung auf Risiko des Kunden.

In meiner Beratung versuche ich auf die individuelle Situation meines Mandanten einzugehen. Danach erstelle ich Vergleiche und zeige neutral alle günstigen und geeigneten Angebote auf.  Ich erläutere meinen Mandanten gern die Leistungsunterschiede der verschiedenen Angebote. Natürlich werden Sie in der Regel in diesen Vergleichen nur Tarife finden, für die ich als Makler auch eine Vergütung erhalte. Sogenannte Direktversicherer werden i.d.R. nicht berücksichtigt. Für diese Versicherer kann ich meinen Mandanten auch keine Beratung und Service (z. Bsp. im Schadensfall) bieten.

Beim Ver­sicherungs­makler fallen keine zusätzlichen Kosten an. Ich erhalte eine Provision bzw. Courtage vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Diese Provision ist in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten.

Seit der Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie zum 22.5.2007 müssen Ver­sicherungs­makler, gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen IHK kontrolliert werden.
Er muss
· eine Sachkundeprüfung ablegen
· einen guten Leumund besitzen
· eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen
· eine Gewerbeerlaubnis besitzen und im Vermittlerregister eingetragen sein

Fazit:
Nur ein Ver­sicherungs­makler ist in der Lage, unabhängig zu beraten und Ihnen in allen Sparten Verträge mit optimalem Preis-/Leistungsverhältnis zu vermitteln. Selbst wenn Sie dann mehrere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften haben, ist der Makler Ihr Ansprechpartner für all diese Verträge und kann Ihnen auch im Schadensfall bestmöglichen Service bieten.

Übrigens, wenn Sie mit Ihren Verträgen in meine Betreuung wechseln wollen, werde ich für Sie alle Formalitäten und die notwendige Korrespondez mit den Versicherern erledigen.